Freitag, 1. August 2014

Arbeitsgericht Gießen definiert Drittmittel neu

Projektförderung von Hochschulprojekten aus Landesmitteln zählt nicht zur Drittmittelfinanzierung.
Als Drittmitteleinnahmen für Hochschulen gelten nur Projektfinanzierungen durch die EU, den Bund, einem anderen Bundesland oder der Wirtschaft, meint das Arbeitsgericht Gießen (Quelle).
Das stellt die bisherigen Drittmittelrechnungen der Hochschulen auf den Kopf, denn bisher wurde alles, was außerhalb der Grundmittelfinanzierungdurch die für die Hochschulen zuständigen Bundesländeran zusätzlicher Projektförderung eingeworben wurde, der Drittmittelfinanzierung zugerechnet.
Wenn sich das rechtlich durchsetzt, würde das auch Konsequenzen für die bisherige Praxis der Innovationsförderprogramme der Bundesländer nach sich ziehen.

Update:
Urteil leider gekippt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.