Projektförderung von Hochschulprojekten aus Landesmitteln zählt nicht zur Drittmittelfinanzierung.
Als Drittmitteleinnahmen für Hochschulen gelten nur Projektfinanzierungen durch die EU, den Bund, einem anderen Bundesland oder der Wirtschaft, meint das Arbeitsgericht Gießen (Quelle).
Das stellt die bisherigen Drittmittelrechnungen der Hochschulen auf den Kopf, denn bisher wurde alles, was außerhalb der Grundmittelfinanzierungdurch die für die Hochschulen zuständigen Bundesländeran zusätzlicher Projektförderung eingeworben wurde, der Drittmittelfinanzierung zugerechnet.
Wenn sich das rechtlich durchsetzt, würde das auch Konsequenzen für die bisherige Praxis der Innovationsförderprogramme der Bundesländer nach sich ziehen.
Update:
Urteil leider gekippt.
Freitag, 1. August 2014
Sonntag, 27. Juli 2014
Sonntag, 19. Januar 2014
Neue Regierung - neue Zuständigkeiten - neues Chaos
Mein "Fördernavigator" muß dringend überarbeitet werden, denn Ressortzuständigkeiten förderrelevanter Ministerien haben sich geändert.
Zunächst müssen jedoch einzelne Ministerien ihre Websites anpassen bzw. überarbeiten. Und das kann dauern...
Hinzu kommt noch das neue Gewand der EU-Förderprogrammphase 2014-2020.
Zunächst müssen jedoch einzelne Ministerien ihre Websites anpassen bzw. überarbeiten. Und das kann dauern...
Hinzu kommt noch das neue Gewand der EU-Förderprogrammphase 2014-2020.